Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) für Verbraucher


§ 1 Angebotsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Im Falle eines Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit:

Maschinenhandel Meyer GmbH & Co. KG

Robert-Bosch-Breite-25

37079 Göttingen

Amtsgericht Göttingen, HRA 200614

Amtsgericht Göttingen, HRB 201407

zustande.

(2) Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Bestellung einer Ware oder Dienstleistung durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Diese kostenpflichtige Bestellung erfolgt durch den Button „jetzt kostenpflichtig bestellen“. Sie erhalten eine Bestellbestätigung per E-Mail mit AGB und Vertragstext. Im Falle der Annahme dieses Angebots versenden wir an Sie dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder Versenden beim Kauf direkt die Ware an Sie. Mit der Auftragsbestätigung oder der Warenlieferung an Sie kommt der Vertrag zustande

(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Diese Prozedur erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der Ware

2) Den Artikel durch kaufen in den Warenkorb legen

3) Prüfung der Artikel im Warenkorb

4) Bestätigung des Buttons jetzt kaufen

5) Eingabe der Rechnungs und Lieferdaten, sowie Auswahl der Zahlungsart

6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der eingegebenen Daten

7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch anklicken des "kostenpflichtig bestellen"" Buttons

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden seiner Bestellung durch Betätigen des zurück Buttons des von ihm verwendeten Internet Browsers nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Seite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst wurden und diese Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Der Eingang der Bestellung wird unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb des genannten Zeitraums.

§ 3 Vertragstext

Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch unter https://www.holzmetall.info/Informationen/AGB/ eingesehen werden. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§ 4 Preis, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeiten

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten und Nachnahmegebühren.

(2) Der Verbraucher hat folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte oder Barzahlung bei Anbholung.

(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

(4) Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

§ 5 Lieferbedingungen

(1) Sofern in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben, sind die von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier mit der beim Artikel genannten Lieferzeit. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nachfolgenden Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§ 6 Versandrisiko

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Soweit die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern.

(2) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung beträgt zwei Jahre ab Erhalt/Rückerhalt der Ware.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Maschinenhandel Meyer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Maschinenhandel Meyer für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet Maschinenhandel Meyer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Maschinenhandel Meyer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht und Musterwiderrufsformular für Verbraucher

I. Widerrufsbelehrung für den Kauf von Waren durch Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, - an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. - , an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Maschinenhandel Meyer GmbH & Co KG

Robert Bosch Breite 25

37079 Göttingen

Telefon: 0551 790000

Telefax: 0551 7900069

Mail: info@holz-metall.info

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 90 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

II. Widerrufsbelehrung für die Bestellung von Dienstleistungen durch Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Maschinenhandel Meyer GmbH & Co KG,

Robert Bosch Breite 25,

37079 Göttingen.

Telefon: 0551 790000

Telefax: 0551 7900069

Mail: info@holz-metall.info

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

III. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An: Maschinenhandel Meyer GmbH & Co KG, Robert Bosch Breite 25, 37079 Göttingen. Telefax: 0551 7900069, Mail: info@holz-metall.info:

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

-Bestellt am (*)/erhalten am (*)

-Name des/der Verbraucher(s)

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

_______________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 11 Kundendienst/Beschwerdeverfahren

(1) Sie erreichen unseren Kundendienst bei Fragen und Beschwerden Mo.-Do. zwischen 9.00-16.00 Uhr zur Verfügung. Telefon 0551 790000, Telefax 0551 7900069, Mail: info@holz-metall.info.

(2) Wir werden Beschwerden zeitnah beantworten.

§ 12 Information zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.

Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucher-schlichter.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen.

Unsere Emailadresse ist: info@holz-metall.info

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Käufers.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit geschlossen werden.


Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) für Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit


§ 1 Angebotsbedingungen

(1) Für Angebote, Verträge und für Lieferungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers, auch wenn sie dem Besteller bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Angebote sind freibleibend.

(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden für den Lieferer weder ganz noch teilweise Inhalt eines Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Die Abbildungen enthalten auch Zubehör und Sonderausstattungen, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(4) Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen. Die automatische Auftragsbestätigung per Mail führt nicht zum Zustandekommen des Kaufvertrages.

§ 2 Preisvorbehalt

(1) Die den Angeboten des Lieferers zugrunde liegenden Preise verstehen sich ohne Verpackung (vgl. § 5 Abs. 4) und ohne Mehrwertsteuer; sie sind nur bei Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 14 Tagen - vom Tage der Angebotsabgabe an gerechnet - verbindlich.

(2) Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung z. B. infolge von Materialverteuerungen, Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife, ein, verpflichten sich die Parteien, unverzüglich über eine dieser Änderungen entsprechende Preisanpassung zu verhandeln. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.

(3) Mit Aktualisierung des Angebots, der Preisliste, oder der Web-Seite verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit

(4) Kostenvoranschläge für Instandsetzungen werden gewissenhaft und möglichst genau aufgestellt, sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt der Lieferer während der Ausführung des Auftrages, daß sich die veranschlagten Kosten um mehr als 20 % erhöhen, wird er den Besteller darauf hinweisen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, bei hochwertigen Maschinen, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”

(4) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder Verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren.

§ 4 Lieferzeiten

(1) die genannten Lieferzeiten im Onlineshop werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Es handelt sich hierbei um die geschätzte Zeit bis zum Versand.

(2) Wird unter diesen Voraussetzungen eine Lieferfrist vereinbart und seitens des Lieferers nicht eingehalten, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag erst zu, wenn eine von ihm mittels eingeschriebenen Briefes gestellte angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird. Als angemessen gilt eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Ablauf der vereinbarten bzw., der nach § 3 Abs. 3 verlängerten Lieferfrist. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es fällt dem Lieferer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Folgeschäden.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, ihm die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen - hierzu gehören z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Rohstoff- und Energiemangel. Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. - berechtigen den Lieferer - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen -, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn die Verzögerung bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt. Der Lieferer verpflichtet sich, seine Vorlieferanten sorgfältig auszuwählen. Im Falle der Verzögerung wird der Lieferer Beginn und Ende der zugrunde liegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach nachfolgender, angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Teillieferungen (darunter ist auch die Lieferung eines elektronischen Abrechnungssystems mit mindestens einem für den Anwender sinnvoll einzusetzenden Teilprogramm zu verstehen) sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Die Rücksendung von Ware ist nur mit ausdrücklichem vorherigen Einverständnis des Lieferers zulässig. Teillieferungen können sofort berechnet werden.

§ 5 Mängelrügen und Gewährleistung

(1) Der Lieferer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet vom Datum des Gefahrüberganges an. Der Lieferer leistet Gewähr für bestimmte Eigenschaften nur dann, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Katalogbeschreibungen gelten nur dann als zugesichert, wenn diese vom Lieferer ausdrücklich bestätigt werden. Für gebrauchte Maschinen und Geräte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

(2) Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder äußerlich erkennbarer Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Gefahrübergang der Ware schriftlich dem Lieferer bekanntzugeben. Verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach ihrer Feststellung dem Lieferer gegenüber schriftlich zu rügen. Der Lieferer hat nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl - wofür dem Lieferer ein angemessener Zeitraum und Gelegenheit einzuräumen ist - kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

(3) Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:

Wir werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere, wegen fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten, oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Nacherfüllung geltend machen. Bei begründeter Mängelrüge haben wir in jedem Fall die Möglichkeit die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl den Kaufpreis zu vergüten oder entsprechende mängelfreie Ware, oder höherwertige Ware aus unserem Lieferprogramm nachzuliefern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Kunde Nacherfüllung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus kann der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, geltend machen. Wir können die Mängelbeseitigung verweigern, solange der Kunde nicht den Teil des Kaufpreises entrichtet hat, der dem Wert der Ware im mangelhaften Zustand entspricht.

Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstehen.

Für gebrauchte Maschinen, Apparate oder sonstige Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß wir uns in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich zu einer Gewährleistung verpflichtet haben. Eine lt. unserer Auftragsbestätigung übernommene Gewährleistung erfolgt mit der Maßgabe, daß wir die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich beseitigen.

Weitere als in den vorstehenden Bestimmungen angegebenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist.

Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, gehen im Rahmen der Gewährleistung anfallende Transportkosten zu dessen Lasten. Für Unternehmer beträgt die Verjährung der Mängelansprüche im Fall des § 438 Abs.1 Nr. 3 ein Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vom Kunden vorliegt.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Werden vom Kunden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, entfällt jede Gewährleistung unsererseits, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

Wir können nur dann einen Mängelanspruch anerkennen, wenn uns ein Mängelbericht mit exakter Mängelbeschreibung, mit Maschinenbezeichnung und Kaufbeleg vorliegt.

Grundsätzlich werden Reparaturen von Fremdfirmen, soweit diese nicht durch uns erteilt sind oder Reparaturrechnungen der Handelspartner, soweit vorher nicht schriftlich ein Reparaturauftrag von uns erteilt wurde, n i c h t anerkannt.

Schäden an elektrischen Anlagen und Motoren werden nur anerkannt, wenn der Anschluß nachweislich nach den VDE Richtlinien erfolgt ist.

§ 6 Versand

(1) Alle Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Lager des Lieferers bzw. bei Maschinen, Möbeln und technischen Anlagen ab Werk des Herstellers. Die Gefahr geht mit der Verladung auf den Besteller über, es sei denn der Versand erfolgt durch Personal und Fahrzeuge des Lieferers. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Besteller auf diesen über. Versicherung wird, wenn der Besteller keine gegenteilige Weisung gibt, auf dessen Rechnung abgeschlossen.

(2) Verzögert sich die Verladung aufgrund von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Mit der Mitteilung über erfolgte Absonderung und Einlagerung, die auf Gefahr und Rechnung des Bestellers erfolgt, ist die Lieferpflicht des Lieferers erfüllt. Sollte der Versand durch Personal und Fahrzeuge des Lieferers erfolgen, gilt Abs. 1 entsprechend.

(3) Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge oder einen Beauftragten des Bestellers geht die Gefahr mit der Ausgabe der Ware auf ihn über.

(4) Ist keine bestimmte Versandart vorgeschrieben, so werden die Erzeugnisse auf dem günstigst erscheinenden Weg verschickt, jedoch ohne Gewähr für sicherste, billigste und schnellste Beförderung. Verpackungskosten werden billigst bzw. anteilig berechnet.

(5) Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise überlassene Gegenstände lagern beim Besteller auf dessen Gefahr und sind entsprechend zu versichern. Der Abschluß einer solchen Versicherung ist auf Anforderung nachzuweisen.

(6) Bei jeder Bestellung/Lieferung wird eine Versandkostenpauschale verrechnet. Für Nachnahmesendungen wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro netto bzw. 5,80 Euro brutto, sowie (seitens des Zustellers) ein sog. Übermittlungsendgeld von momentan 1,72 Euro netto bzw. 2,00 Euro brutto je Packet berechnet.

§ 7 Zahlungen

(1.1) Lieferungen sind per Vorauskasse oder sofort per Nachnahme zahlbar.

(1.2) Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Eine Weiterveräußerung jedweder Art ist untersagt.

(2) Bei Werkzeugen, Maschinen sowie bei Sonderanfertigungen mit einem Auftragswert von mehr als EURO 1500,- gilt folgende Zahlungsvereinbarung: 50% bei Erhalt der Auftragsbestätigung und 50% 30 Tage nach Lieferung der Ware. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

(3) Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung des Rechnungsbetrages behält sich der Lieferer die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-Kredite vor.

(4) Entstehen nach Vertragsabschluß begründete und erhebliche Bedenken gegenüber der Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, so kann der Lieferer die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen oder seine Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie eine angemessene Sicherheit gestellt worden ist.

(5) Bei Zahlungsverzug und/oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Bestellers, die eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Verpflichtungen erwarten lassen, kann der Lieferer die sofortige Zahlung aller noch offenen - auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender Wechsel und gestundeter Beiträge - verlangen. Stellt der Besteller in diesem Fall auf eine nochmalige Anforderung unter Setzung einer angemessenen Frist hin keine ausreichenden und geeigneten Sicherheiten zur Verfügung, kann der Lieferer die Arbeit an den laufenden Aufträgen bis zur Gestellung und Sicherheiten einstellen, nach einer nochmaligen Fristsetzung ist er berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

(6) Eine Aufrechnung seitens des Bestellers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(7) An sämtlichen Lieferungen und Leistungen behält sich der Lieferer das Eigentum bis zur Bezahlung seiner Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor.

(8) Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung/-verwendung zustehenden Forderungen werden hiermit bereits im Voraus an uns abgetreten. Sie dient zur Sicherheit in Höhe des Wertes der verkauften Vorbehaltsware.

(9) Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer nach Inverzugsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren und Leistungen zu verlangen. Mit der Zurücknahme bzw. der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer wird - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag begründet.

(10) Etwaige Pfändungen oder jede andere Beeinträchtigung der Rechte des Lieferers an vorbehaltsbelasteten Waren sind dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten.

§ 8 Fertigungshilfsmittel

(1) Vom Lieferer unentgeltlich gelieferte oder nur anteilig in Rechnung gestellte Fertigungshilfsmittel (z. B Zeichnungen, Modelle, Klischées usw.) bleiben sein Eigentum, insbesondere auch im Hinblick auf das Urheberschutzgesetz und dürfen nicht ohne seine ausdrückliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sie dem Lieferer auf Verlangen zurüchzugeben.

§ 9 Urheberschutz / Lizenzen

Der Besteller haftet dem Lieferer gegenüber dafür, daß bestellte Sonderanfertigungen nicht mit Rechten Dritter nach dem Urheberschutzgesetz behaftet sind, oder Lizenzbestimmungen unterliegen. Auf ihm bekannte Rechte Dritter wird der Lieferer den Besteller hinweisen.

§ 10 Wiederverkäufer

(1) Im Falle des Wiederverkaufs übernimmt der Besteller die Garantieverpflichtungen gegenüber seinen Kunden, es sei denn, daß vorher ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Wiederverkäufer dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußern. Die Vorbehaltsware darf jedoch weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Nach Zahlungseinstellung des Bestellers ist sowohl die Weiterveräußerung als auch die Verarbeitung der Vorbehaltsware ausgeschlossen. In jedem Fall haben die Wiederverkäufer das Eigentum an den ihnen gelieferten Vorbehaltswaren auch bei Dritten ausdrücklich vorzubehalten. Veräußert der Wiederverkäufer die gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab.

(3) Auf Verlangen des Lieferers ist der Wiederverkäufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern anzueignen, die zur Geltendmachung des Rechtes gegen die Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und etwaige Unterlagen auszuhändigen.

(4) Der Wiederverkäufer ist bis auf jederzeitigen Widerruf zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis für den Lieferer bleibt von der Einziehungsermächtigung des Wiederverkäufers unberührt. Der Lieferer wird die Forderungen nicht einziehen, solange der Wiederverkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferer gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

(5) Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware angemessen gegen Untergang, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.

(6) Der Wiederverkäufer hat die von ihm für den Lieferer eingezogengen Beträge aus der Bezahlung von Vorbehaltsware, soweit die entsprechenden Forderungen des Lieferers gegen ihn fällig sind, sofort abzuführen. Soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge dem Lieferer zu und sind abgesondert aufzubewahren.

(7) Übersteigt der Betrag der im Voraus abgetretenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr als 10 %, so ist der Lieferer zur Vermeidung einer unangemessenen Übersicherung auf Wunsch des Bestellers zur Freigabe des 10 % übersteigenden Sicherungsbetrages verpflichtet.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Lieferer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen einer Auftragsabwicklung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bestellers vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.

(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Abwicklung der Bestellung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Vereinbarung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch uns ausdrücklich zu. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Die Verarbeitung der Daten geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werden von uns und dem Auskunftsbüro vertraulich behandelt. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widrrufen. Wir verpflichten uns für den Fall des Widderrufs zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgeschlossen.

§ 12 Rücksendungen und Widerruf gewerbliche Kunden

(1) Rücknahmen gewerblicher Kunden sind im Vorfeld schriftlich oder telefonisch abzusprechen. Hierbei werden die tatsächlichen versandkosten sowie eine Einlagerungsgebühr von 15% des Warenwerts in Rechnung gestellt.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit geschlossen werden.

§ 13 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Lieferers. Als Gerichtsstand gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten und für das gerichtliche Mahnverfahren der Sitz des Lieferers als vereinbart.

§ 15 Schlußbestimmungen

(1) Sollte irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die den angestrebten Zweck weitestgehend erreichen.

(2) Rechte des Bestellers aus dem mit dem Lieferer getätigten Rechtsgeschäft sind mit Ausnahme der in § 11 genannten Sonderfälle nicht übertragbar. Nebenabreden oder andere Abmachungen als in den obigen Bedingungen angegeben, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Offensichtliche Irrtümer, die dem Lieferer beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen diesen zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.